Genehmigungsverfahren werden vereinfacht

Christian Buchmann und Reinhold Mitterlehner für verkürzte Genehmigungsverfahren
Genehmigungsverfahren für Unternehmen werden vereinfacht!

Bei der Wirtschaftsreferentenkonferenz in Innsbruck haben die Wirtschaftslandesräte mit Vizekanzler Reinhold Mitterlehner wesentliche Erleichterungen bei Genehmigungsverfahren für Unternehmen vereinbart. Konkret sollen Betriebsanlagen mit geringem Gefährdungspotenzial künftig deutlich schneller genehmigt werden. Außerdem wird die seit dem Vorjahr bestehende Freistellung von der gewerberechtlichen Genehmigungspflicht flächenmäßig ausgebaut.
Christian Buchmann und Reinhold Mitterlehner für verkürzte Genehmigungsverfahren
Genehmigungsverfahren für Unternehmen werden vereinfacht!

Bei der Wirtschaftsreferentenkonferenz in Innsbruck haben die Wirtschaftslandesräte mit Vizekanzler Reinhold Mitterlehner wesentliche Erleichterungen bei Genehmigungsverfahren für Unternehmen vereinbart. Konkret sollen Betriebsanlagen mit geringem Gefährdungspotenzial künftig deutlich schneller genehmigt werden. Außerdem wird die seit dem Vorjahr bestehende Freistellung von der gewerberechtlichen Genehmigungspflicht flächenmäßig ausgebaut.
“Die gefassten Beschlüsse sind ein wichtiges Signal an die heimischen Unternehmen und ein wesentlicher Schritt zu einem spürbaren Abbau von bürokratischen Hürden. Die geplanten Maßnahmen werden den Unternehmen helfen, sich wieder vermehrt auf ihre Kernaufgabe konzentrieren zu können, nämlich zu investieren, damit zu Wachstum zu kommen und Arbeitsplätze schaffen zu können“, so Landesrat Christian Buchmann.
Die getroffenen Beschlüsse sehen vor, dass Betriebsanlagen mit geringem Gefährdungspotenzial künftig schneller genehmigt werden sollen, indem das Verfahren straffer geführt wird und es Vereinfachungen bei den notwendigen Projektunterlagen gibt. Bei kleinen Betriebsanlagen soll die im Vorjahr beschlossene Freistellung von der gewerberechtlichen Genehmigungspflicht flächenmäßig ausgebaut werden. Künftig sollen diesen Vorteil kleine Einzelhandelsbetriebe bis zu 400 Quadratmeter Betriebsfläche nutzen können, bisher lag die Grenze bei 200 Quadratmeter. Außerdem soll in Zukunft die Bezirkshauptmannschaft bei Genehmigungsverfahren als One-Stop-Shop agieren und das Prinzip “Eine Anlaufstelle, ein Bescheid“ umsetzen. Bisher mussten sich Unternehmen für die Genehmigung an die Bau-, Wasser-, Naturschutz- und Gewerbebehörden wenden. Diese Verfahrenskonzentration soll eine spürbare Entlastung für Bürgerinnen und Bürger und für Unternehmen bringen.
Vizekanzler Mitterlehner unterzeichnete die Vereinbarung der Landesräte und sagte seine volle Unterstützung bei der Umsetzung zu.
Foto © Land Tirol/Die Fotografen: Gemeinsam für den Bürokratieabbau - Landesrat Christian Buchmann und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner