Kleinunternehmer können aufatmen

Josef Herk Landesobmann WB Steiermark

Wirtschaftsbund Steiermark erfreut über Entlastungspaket für Kleinunternehmer in der Steuerreform


“Mit dem vorliegenden Entwurf zur Steuerreform werden bereits 2020 Maßnahmen für unsere Kleinunternehmer umgesetzt. Eine spürbare Entlastung für all jene, die tagtäglich aufstehen, hart arbeiten und den Standort vorantreiben“, so Josef Herk, Landesobmann des Wirtschaftsbund Steiermark.
Die Steuerreform bringt ab 2020 eine Entlastung für Unternehmen um mehr als 1,5 Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich zur Tarifsenkung. Neben der Senkung der Körperschaftsteuer von 25 % auf 21 % ab 2023 sind vor allem die Erhöhung der geringwertigen Wirtschaftsgüter auf 1.000 Euro, die Ausweitung des Gewinnfreibetrags auf 100.000 Euro und Erleichterungen bei der Steuererklärung für Kleinunternehmer wesentliche Erfolge. Die Erhöhung der Wertgrenze für Kleinunternehmer von 30.000 Euro auf 35.000 Euro sowie die pauschalierte Steuererklärung bringen auch eine wesentliche bürokratische Erleichterung. Wichtig ist, dass Unternehmer weiterhin eine vollumfängliche Steuererklärung abgeben können, wenn das für sie mehr Steuervorteile bringt.
“Einige Fragen müssen noch geklärt werden, etwa bei der Steuererleichterung für das Arbeitszimmer bei Einzelunternehmer und bei der Entlastung der Krankenversicherungsbeiträge für Selbstständige. Grundsätzlich kann man der Regierung zu dieser Steuerreform mit Hausverstand aber gratulieren. Ich freue mich, dass ein zentrales Wahlversprechen eingehalten und umgesetzt wird“, so Landesobmann Josef Herk abschließend.
www.wirtschaftsbund.st