Steirische Landesregierung beschleunigt PV-Ausbau
06 | 2023 Aktuell unter: Sonnenenergie
Neue Verordnung reserviert Vorrangzonen für Sonnenkraftwerke
Um die Energiewende und den damit verbundenen Ausstieg aus den fossilen Energieträgern zu schaffen und zugleich in Zukunft eine sichere und leistbare Energieversorgung zu gewährleisten, muss der Ausbau der Energiegewinnung durch Photovoltaik rasch voranschreiten. Die Landesregierung am 1.6.2023 dazu das “Sachprogramm Erneuerbare Energie - Solarenergie“ mit 36 Vorrangzonen im Gesamtausmaß von 778 Hektar beschlossen. Es schafft klare Rahmenbedingungen für den beschleunigten PV-Ausbau, schützt zugleich hochwertige Böden und sorgt damit für Ernährungssicherheit.
Begutachtungsverfahren mit geringfügigen Flächenreduktionen
Nach einem umfangreichen Begutachtungsverfahren, in dem 165 Stellungnahmen abgegeben wurden, hat der Raumordnungsbeirat in der letzten Sitzung das vorliegende Sachprogramm zum Beschluss durch die Landesregierung vorgeschlagen. Dieses enthält 36 statt vorher 37 Vorrangzonen für Großanlagen auf Freiflächen mit einem Gesamtausmaß von rund 778 Hektar. Dies bedeutet eine Flächenreduktion von 46,2 Hektar im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag. Darüber hinaus wurden auch weitere im Begutachtungsverfahren eingebrachte Änderungsvorschläge aufgenommen. So wird das Sachprogramm spätestens nach drei Jahren evaluiert. Im ursprünglichen Entwurf waren dafür fünf Jahre vorgesehen. Weiters wird festgelegt, dass die innerhalb der Vorrangzonen errichteten Anlagen eine Mindestgröße von zumindest einem Hektar haben müssen. Unverändert bleibt die Tatsache, dass mit der durch das Sachprogramm festgelegten Eignung der Flächen für Photovoltaikprojekte keinerlei Verpflichtung für Grundeigentümer verbunden ist, entsprechende Projekte zuzulassen oder umzusetzen. Diese Befürchtung war im Zuge der Begutachtung mehrfach geäußert worden, die Entscheidung bleibt aber voll und ganz in der Hand der Eigentümer.
Priorität: Versiegelte und vorbelastete Flächen nutzen
Vorrangig werden für den PV-Ausbau Dach- und Fassadenflächen, bereits versiegelte Flächen (z.B. Parkplätze) und vorbelastete Flächen (Deponien etc.) herangezogen. Damit werden rund 40 Prozent des Ausbaubedarfes in diesen Bereichen realisierbar sein. Hierfür wurde bereits 2021 das Baugesetz geändert und eine PV-Verpflichtung bei Neubauten festgeschrieben. Desweiteren fördert das Land Steiermark innovative PV-Doppelnutzungen, um zusätzliche Kosten abzufedern. Die verbleibenden 60 Prozent müssen über Freiflächenanlagen gedeckt werden, vorwiegend durch kleinere Flächen (unter zwei Hektar) bzw. bereits vorbelastete Flächen zwischen zwei und zehn Hektar (zum Beispiel: Deponieflächen, an Straßen, Eisenbahn, Abbaugebieten, Gewerbegebiete, Kläranlagen etc.). Die Widmung dieser Flächen fällt im Zuge der örtlichen Raumplanung in die Zuständigkeit der jeweiligen Gemeinde und wurde mit dem neuen Raumordnungsgesetz, das eine verpflichtende Energieraumplanung vorschreibt, geregelt. Alleine im Jahr 2022 wurde so der Weg für 200 Megawatt an installierter PV-Leistung in den steirischen Gemeinden freigemacht.
Parallel dazu gibt es aber auch Bedarf für größere Freiflächenanlagen mit mehr als zehn Hektar Größe. Für solche Sonnenkraftwerke hat das Land mit der neuen Verordnung Vorrangzonen definiert, die sich besonders gut für die PV-Nutzung eignen und bereits den entsprechenden Prüfungen (Umweltschutz, Naturschutz, Landwirtschaft etc.) unterzogen wurden. Dadurch können auf diesen 36 Vorrangzonen in 33 Gemeinden mit einer Gesamtfläche von 778 Hektar rasch und ohne weitere große Genehmigungsverfahren PV-Anlagen errichtet werden.
Hochwertige Böden zukünftig noch strenger geschützt
Mit der expliziten Ausweisung dieser PV-Vorrangzonen werden 99,3 Prozent der landwirtschaftlichen Vorrangzonen vor der Nutzung als Photovoltaik-Flächen geschützt - Flächen, die etwa für die landwirtschaftliche Nutzung und die Ernährungssicherheit einen hohen Stellenwert haben. Sie bleiben weiterhin der landwirtschaftlichen Produktion vorbehalten. So soll sowohl die Ernährungssicherheit als auch Energieversorgung ermöglicht und dafür gesorgt werden, dass der notwendige Sonnenkraft-Ausbau in der Steiermark in geregelten Bahnen verläuft.
Nach einem umfangreichen Begutachtungsverfahren, in dem 165 Stellungnahmen abgegeben wurden, hat der Raumordnungsbeirat in der letzten Sitzung das vorliegende Sachprogramm zum Beschluss durch die Landesregierung vorgeschlagen. Dieses enthält 36 statt vorher 37 Vorrangzonen für Großanlagen auf Freiflächen mit einem Gesamtausmaß von rund 778 Hektar. Dies bedeutet eine Flächenreduktion von 46,2 Hektar im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag. Darüber hinaus wurden auch weitere im Begutachtungsverfahren eingebrachte Änderungsvorschläge aufgenommen. So wird das Sachprogramm spätestens nach drei Jahren evaluiert. Im ursprünglichen Entwurf waren dafür fünf Jahre vorgesehen. Weiters wird festgelegt, dass die innerhalb der Vorrangzonen errichteten Anlagen eine Mindestgröße von zumindest einem Hektar haben müssen. Unverändert bleibt die Tatsache, dass mit der durch das Sachprogramm festgelegten Eignung der Flächen für Photovoltaikprojekte keinerlei Verpflichtung für Grundeigentümer verbunden ist, entsprechende Projekte zuzulassen oder umzusetzen. Diese Befürchtung war im Zuge der Begutachtung mehrfach geäußert worden, die Entscheidung bleibt aber voll und ganz in der Hand der Eigentümer.
Priorität: Versiegelte und vorbelastete Flächen nutzen
Vorrangig werden für den PV-Ausbau Dach- und Fassadenflächen, bereits versiegelte Flächen (z.B. Parkplätze) und vorbelastete Flächen (Deponien etc.) herangezogen. Damit werden rund 40 Prozent des Ausbaubedarfes in diesen Bereichen realisierbar sein. Hierfür wurde bereits 2021 das Baugesetz geändert und eine PV-Verpflichtung bei Neubauten festgeschrieben. Desweiteren fördert das Land Steiermark innovative PV-Doppelnutzungen, um zusätzliche Kosten abzufedern. Die verbleibenden 60 Prozent müssen über Freiflächenanlagen gedeckt werden, vorwiegend durch kleinere Flächen (unter zwei Hektar) bzw. bereits vorbelastete Flächen zwischen zwei und zehn Hektar (zum Beispiel: Deponieflächen, an Straßen, Eisenbahn, Abbaugebieten, Gewerbegebiete, Kläranlagen etc.). Die Widmung dieser Flächen fällt im Zuge der örtlichen Raumplanung in die Zuständigkeit der jeweiligen Gemeinde und wurde mit dem neuen Raumordnungsgesetz, das eine verpflichtende Energieraumplanung vorschreibt, geregelt. Alleine im Jahr 2022 wurde so der Weg für 200 Megawatt an installierter PV-Leistung in den steirischen Gemeinden freigemacht.
Parallel dazu gibt es aber auch Bedarf für größere Freiflächenanlagen mit mehr als zehn Hektar Größe. Für solche Sonnenkraftwerke hat das Land mit der neuen Verordnung Vorrangzonen definiert, die sich besonders gut für die PV-Nutzung eignen und bereits den entsprechenden Prüfungen (Umweltschutz, Naturschutz, Landwirtschaft etc.) unterzogen wurden. Dadurch können auf diesen 36 Vorrangzonen in 33 Gemeinden mit einer Gesamtfläche von 778 Hektar rasch und ohne weitere große Genehmigungsverfahren PV-Anlagen errichtet werden.
Hochwertige Böden zukünftig noch strenger geschützt
Mit der expliziten Ausweisung dieser PV-Vorrangzonen werden 99,3 Prozent der landwirtschaftlichen Vorrangzonen vor der Nutzung als Photovoltaik-Flächen geschützt - Flächen, die etwa für die landwirtschaftliche Nutzung und die Ernährungssicherheit einen hohen Stellenwert haben. Sie bleiben weiterhin der landwirtschaftlichen Produktion vorbehalten. So soll sowohl die Ernährungssicherheit als auch Energieversorgung ermöglicht und dafür gesorgt werden, dass der notwendige Sonnenkraft-Ausbau in der Steiermark in geregelten Bahnen verläuft.