
“Auf Anregung von Bürgermeister Nagl und auf Grund des Menschenrechtsengagements von Herrn Alfred Stingl, Bürgermeister der Stadt Graz von 1985 bis 2003 und Ehrenbürger der Stadt Graz, stiftet die Stadt Graz einen Menschenrechtspreis, der den Titel "Grazer Menschenrechtspreis" trägt. Der "Grazer Menschenrechtspreis" soll neben der Anerkennung für die Preisträger auch bewirken, das Streben nach mehr Gerechtigkeit sowie die Verwirklichung der Menschenrechte und die aktive Rolle, die Städten und Gemeinden in diesem Zusammenhang zukommt, permanent in der öffentlichen Wahrnehmung zu verankern. Der Preis ist mit zweijährlich € 7.000,-- im Budget der Stadt Graz vorzusehen und wird grundsätzlich zweijährlich vergeben. Eine Teilung des Preises ist zulässig.” ist in der Satzung des Grazer Menschenrechtspreises festgeschrieben.
“Dieser Preis bietet Gelegenheit, Menschen, die sich auf dem Gebiet der Menschenrechte besonders engagieren, Danke zu sagen und sie und ihr Tun für die Gemeinschaft vor den Vorhang zu holen“, betont Bürgermeisterin Elke Kahr, ”Gerade in der Menschenrechtsstadt Graz ist es Anliegen und Verpflichtung, das friedliche Zusammenleben aller hier lebenden Menschen zu fördern und den Einsatz und die Arbeit dafür zu unterstützen.”
Die Ausschreibungsfrist läuft bis 30. September 2025, die Preisverleihung findet rund um den “Internationalen Tag der Menschenrechte“ am 10. Dezember statt. Nominiert werden können Personen und Organisationen, die in Österreich und im europäischen Ausland besondere Leistungen für Menschenrechte auf kommunaler Ebene erbracht haben. Die Einreichungen werden hinsichtlich der Förderung von Toleranz, Dialog und Versöhnung und auf ihre Wirkung im kommunalen Leben bewertet, und zwar sowohl für das aktuelle Engagement als auch für das Lebenswerk. Der von der Stadt Graz seit 2007 vergebene Preis ist mit € 7.000,- dotiert und wird von einer Jury zugesprochen.
Das entsprechende Formular ist beim Grazer Friedensbüro anzufordern oder kann auf www.graz.at heruntergeladen werden. Die Unterlagen sind in deutscher, englischer oder französischer Sprache bis spätestens 30. September 2025 hier einzureichen:
Grazer Büro für Frieden und Entwicklung
Keesgasse 6/P
8010 Graz
E-Mail: jutta.willfurth@friedensbuero-graz.at
“Dieser Preis bietet Gelegenheit, Menschen, die sich auf dem Gebiet der Menschenrechte besonders engagieren, Danke zu sagen und sie und ihr Tun für die Gemeinschaft vor den Vorhang zu holen“, betont Bürgermeisterin Elke Kahr, ”Gerade in der Menschenrechtsstadt Graz ist es Anliegen und Verpflichtung, das friedliche Zusammenleben aller hier lebenden Menschen zu fördern und den Einsatz und die Arbeit dafür zu unterstützen.”
Die Ausschreibungsfrist läuft bis 30. September 2025, die Preisverleihung findet rund um den “Internationalen Tag der Menschenrechte“ am 10. Dezember statt. Nominiert werden können Personen und Organisationen, die in Österreich und im europäischen Ausland besondere Leistungen für Menschenrechte auf kommunaler Ebene erbracht haben. Die Einreichungen werden hinsichtlich der Förderung von Toleranz, Dialog und Versöhnung und auf ihre Wirkung im kommunalen Leben bewertet, und zwar sowohl für das aktuelle Engagement als auch für das Lebenswerk. Der von der Stadt Graz seit 2007 vergebene Preis ist mit € 7.000,- dotiert und wird von einer Jury zugesprochen.
Das entsprechende Formular ist beim Grazer Friedensbüro anzufordern oder kann auf www.graz.at heruntergeladen werden. Die Unterlagen sind in deutscher, englischer oder französischer Sprache bis spätestens 30. September 2025 hier einzureichen:
Grazer Büro für Frieden und Entwicklung
Keesgasse 6/P
8010 Graz
E-Mail: jutta.willfurth@friedensbuero-graz.at